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Unfall mit Mietwagen
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die Rechte der Kunden einer Autovermietung gestärkt. So besteht auch bei grober Fahrlässigkeit keine Vollhaftung des Mietwagen-Kunden.
Der Fahrer eines Leihwagens verursachte einen Unfall. Die Autovermietung war der Meinung, dass der Kunde den Unfall grob fahrlässig verursacht hätte und wollte den Schaden ersetzt haben. Die so genannte Haftungsfreistellung würde nicht bei grobe Fahrlässigkeit greifen.
Das sah das Gericht anders und wies die Klage der Autovermietung mit der Begründung der Unverhältnismäßigkeit dieser Vertragsklausel ab. (cabrio-mieten)
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